Eine Feier steht an, das passende Kleid schnell im Internet bestellt… Jeder siebte Artikel, der im Netz bestellt wird, geht zurück. Der Eindruck von Online-Händlern: Die Käufer missbrauchen das Widerrufsrecht. Zu dem Ergebnis kommen zumindest der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Gütesiegelanbieter Trusted Shop in einer aktuellen Umfrage. Sie befragten dafür 385 Onlineshop-Betreiber.
Was schicken Verbraucher am häufigsten zurück?
Am häufigsten kommen anlassbezogene Waren wie Taufkleider, Abendrobe oder Urlaubszelte zurück. „Und das oft in schlechtem Zustand, kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben in einer Mitteilung. „Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle.“
Gibt es Einbußen?
Der Wertverlust ist wegen des schlechten Zustandes der retournierten Waren nicht unerheblich: Ein Drittel der Befragten gibt an, dass die zurückgesandten Produkte 30 Prozent und mehr an Wert verlieren. Bei sogenannten Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen ist der Wiederverkauf unmöglich. Ein Beispiel aus der Umfrage: „Badartikel wie WC-Bürste oder Seifenspender, die nach Benutzung nicht mehr verkauft werden können. Da diese Artikel bei uns aus einer hochwertigen Produktlinie stammen, ist dies sehr ärgerlich und der hygienische Aspekt einfach nur eklig.“
Was sind die Konsequenzen?
Die Folgen: Manche Produkte verschwinden aus dem Sortiment (65,6%), Preise werden heraufgesetzt (35,3%) oder Margen reduziert (54,5%), Kunden nicht mehr beliefert (64,4%) – Gegenmaßnahmen von Onlineshop-Betreibern, um dem Missbrauch beim Widerrufsrecht zu begegnen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Bis dato konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Allerdings: Der Europäische Gerichtshof hält die geltende Regelung in Deutschland für rechtswidrig. Dazu sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben in der Mitteilung: „Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen.” Das Bundesministerium der Justiz, so Wansleben weiter, ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. „Dies unterstützen wir”, macht er deutlich. „Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlineshop-Betreiber geben wird.“
Detaillierte Infos gewünscht?
Die Quellen: DIHK und Trusted Shop
Foto: ©istockphoto.com | Brad Wieland (Bildbearbeitung: UOS GmbH)
Eine Feier steht an, das passende Kleid schnell im Internet bestellt… Jeder siebte Artikel, der im Netz bestellt wird, geht zurück. Der Eindruck von Online-Händlern: Die Käufer missbrauchen das Widerrufsrecht. Zu dem Ergebnis kommen zumindest der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Gütesiegelanbieter Trusted Shop in einer aktuellen Umfrage http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2010/08/umfrage_widerrufsrecht.pdf. Sie befragten dafür 385 Onlineshop-Betreiber.
Was schicken Verbraucher am häufigsten zurück?
Am häufigsten kommen anlassbezogene Waren wie Taufkleider, Abendrobe oder Urlaubszelte zurück. „Und das oft in schlechtem Zustand, kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben in einer Mitteilung http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?at=Aktuelles&pt=News_Detail&menu_ac1t=Aktuelles&id=A3107FEF-E3B0-4069-660D5874F86B42E8. „Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle.“
Gibt es Einbußen?
Der Wertverlust ist wegen des schlechten Zustandes der retournierten Waren nicht unerheblich: Ein Drittel der Befragten gibt an, dass die zurückgesandten Produkte 30 Prozent und mehr an Wert verlieren. Bei sogenannten Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen ist der Wiederverkauf unmöglich. Ein Beispiel aus der Umfrage: „Badartikel wie WC-Bürste oder Seifenspender, die nach Benutzung nicht mehr verkauft werden können. Da diese Artikel bei uns aus einer hochwertigen Produktlinie stammen, ist dies sehr ärgerlich und der hygienische Aspekt einfach nur eklig.“
Was sind die Konsequenzen?
Die Folgen: Manche Produkte verschwinden aus dem Sortiment (65,6%), Preise werden heraufgesetzt (35,3%) oder Margen reduziert (54,5%), Kunden nicht mehr beliefert (64,4%) – Gegenmaßnahmen von Onlineshop-Betreibern, um dem Missbrauch beim Widerrufsrecht zu begegnen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Bis dato konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Allerdings: Der Europäische Gerichtshof hält die geltende Regelung in Deutschland für rechtswidrig. Dazu sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben in der Mitteilung: „Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen.” Das Bundesministerium der Justiz, so Wansleben weiter, ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. „Dies unterstützen wir”, macht er deutlich. „Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlineshop-Betreiber geben wird.“
Detaillierte Infos gewünscht?
Die Quellen DIHK http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?at=Aktuelles&pt=News_Detail&menu_ac1t=Aktuelles&id=A3107FEF-E3B0-4069-660D5874F86B42E8 und Trusted Shop http://www.trustedshops.de/shop-info/umfrage-widerrufsrecht/:
Die Studienergebnisse http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2010/08/umfrage_widerrufsrecht.pdf
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Er kommt zum 1. November 2010 – der neue, elektronische Personalausweis. Damit kann der Inhaber beispielsweise beim Online-Shopping seine Identität nachweisen. Allerdings scheint es gravierende Lücken im Sicherheitssystem zu geben.
