Problem für Online-Händler:
Jeder siebte Artikel kommt zurück – Missbrauch beim Widerrufsrecht

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Eine Feier steht an, das passende Kleid schnell im Internet bestellt… Jeder siebte Artikel, der im Netz bestellt wird, geht zurück. Der Eindruck von Online-Händlern: Die Käufer missbrauchen das Widerrufsrecht. Zu dem Ergebnis kommen zumindest der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Gütesiegelanbieter Trusted Shop in einer aktuellen Umfrage. Sie befragten dafür 385 Onlineshop-Betreiber.

Was schicken Verbraucher am häufigsten zurück?

Am häufigsten kommen anlassbezogene Waren wie Taufkleider, Abendrobe oder Urlaubszelte zurück. „Und das oft in schlechtem Zustand, kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben in einer Mitteilung. „Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle.“

Gibt es Einbußen?

Der Wertverlust ist wegen des schlechten Zustandes der retournierten Waren nicht unerheblich: Ein Drittel der Befragten gibt an, dass die zurückgesandten Produkte 30 Prozent und mehr an Wert verlieren. Bei sogenannten Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen ist der Wiederverkauf unmöglich. Ein Beispiel aus der Umfrage: „Badartikel wie WC-Bürste oder Seifenspender, die nach Benutzung nicht mehr verkauft werden können. Da diese Artikel bei uns aus einer hochwertigen Produktlinie stammen, ist dies sehr ärgerlich und der hygienische Aspekt einfach nur eklig.“

Was sind die Konsequenzen?

Die Folgen: Manche Produkte verschwinden aus dem Sortiment (65,6%), Preise werden heraufgesetzt (35,3%) oder Margen reduziert (54,5%), Kunden nicht mehr beliefert (64,4%) – Gegenmaßnahmen von Onlineshop-Betreibern, um dem Missbrauch beim Widerrufsrecht zu begegnen.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Bis dato konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Allerdings: Der Europäische Gerichtshof hält die geltende Regelung in Deutschland für rechtswidrig. Dazu sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben in der Mitteilung: „Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen.” Das Bundesministerium der Justiz, so Wansleben weiter, ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. „Dies unterstützen wir”, macht er deutlich. „Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlineshop-Betreiber geben wird.“

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Die Quellen: DIHK und Trusted Shop

Die Umfrageergebnisse

Foto: ©istockphoto.com | Brad Wieland  (Bildbearbeitung: UOS GmbH)

Eine Feier steht an, das passende Kleid schnell im Internet bestellt… Jeder siebte Artikel, der im Netz bestellt wird, geht zurück. Der Eindruck von Online-Händlern: Die Käufer missbrauchen das Widerrufsrecht. Zu dem Ergebnis kommen zumindest der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Gütesiegelanbieter Trusted Shop in einer aktuellen Umfrage http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2010/08/umfrage_widerrufsrecht.pdf. Sie befragten dafür 385 Onlineshop-Betreiber.

Was schicken Verbraucher am häufigsten zurück?

Am häufigsten kommen anlassbezogene Waren wie Taufkleider, Abendrobe oder Urlaubszelte zurück. „Und das oft in schlechtem Zustand, kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben in einer Mitteilung http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?at=Aktuelles&pt=News_Detail&menu_ac1t=Aktuelles&id=A3107FEF-E3B0-4069-660D5874F86B42E8. „Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle.“

Gibt es Einbußen?

Der Wertverlust ist wegen des schlechten Zustandes der retournierten Waren nicht unerheblich: Ein Drittel der Befragten gibt an, dass die zurückgesandten Produkte 30 Prozent und mehr an Wert verlieren. Bei sogenannten Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen ist der Wiederverkauf unmöglich. Ein Beispiel aus der Umfrage: „Badartikel wie WC-Bürste oder Seifenspender, die nach Benutzung nicht mehr verkauft werden können. Da diese Artikel bei uns aus einer hochwertigen Produktlinie stammen, ist dies sehr ärgerlich und der hygienische Aspekt einfach nur eklig.“

Was sind die Konsequenzen?

Die Folgen: Manche Produkte verschwinden aus dem Sortiment (65,6%), Preise werden heraufgesetzt (35,3%) oder Margen reduziert (54,5%), Kunden nicht mehr beliefert (64,4%) – Gegenmaßnahmen von Onlineshop-Betreibern, um dem Missbrauch beim Widerrufsrecht zu begegnen.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Bis dato konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Allerdings: Der Europäische Gerichtshof hält die geltende Regelung in Deutschland für rechtswidrig. Dazu sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben in der Mitteilung: „Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen.” Das Bundesministerium der Justiz, so Wansleben weiter, ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. „Dies unterstützen wir”, macht er deutlich. „Fakt scheint jedoch, dass es in jedem Fall eine weitere Verschlechterung für die Onlineshop-Betreiber geben wird.“

Detaillierte Infos gewünscht?

Die Quellen DIHK http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?at=Aktuelles&pt=News_Detail&menu_ac1t=Aktuelles&id=A3107FEF-E3B0-4069-660D5874F86B42E8 und Trusted Shop http://www.trustedshops.de/shop-info/umfrage-widerrufsrecht/:

Die Studienergebnisse http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2010/08/umfrage_widerrufsrecht.pdf

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Ein Anti-Regenblues-Gruß
zum Wochenende

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Die Wetteraussichten – trübe. Es pladdert, pladdert und pladdert in Delmenhorst… Das Foto zeigt die Pfützen vor unserem Firmensitz. Das Blöde: Die Wetterfrösche hocken unten auf ihrer Leiter und da bleiben sie auch am Wochenende sitzen. Eigentlich ein Grund in den Regenblues zu verfallen, eigentlich.

Was tun gegen die Regenstimmung?

Wir finden aber, diese Gemütsverfassung ist kein guter Start ins Wochenende. Deshalb haben wir uns eine Gegenmaßnahme überlegt: Wir holen uns den Sonnenschein ins Büro, zumindest im übertragenen Sinn mit den Hits der 80er. Das zaubert nicht nur gute Laune, sondern lässt den einen oder anderen Kollegen auch in Erinnerungen schwelgen. In diesem Sinne: Ein zauberhaftes Wochenende!

Auch Lust auf die Musik aus der Zeit von Schwarzwaldklinik, Miami Vice, der Schulterpolster und Vokuhila? Unsere Empfehlung: der Sender 80er Hits.

P.S.: Andere Vorschläge gegen den Regenblues? Darauf freuen wir uns! Schließlich kann diese nasse Phase ja noch ein bisschen andauern…

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NACHTRAG: Vorschlag eines Kollegen: Das Video angucken/hören…


Foto: © United Online Services GmbH

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Unser Fernsehtipp:
Sicherheitslücken beim neuen Perso?

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Er kommt zum 1. November 2010 – der neue, elektronische Personalausweis. Damit kann der Inhaber beispielsweise beim Online-Shopping seine Identität nachweisen. Allerdings scheint es gravierende Lücken im Sicherheitssystem zu geben.

Zu dem Ergebnis kommt zumindest die Redaktion des ARD-Magazins Plusminus. Journalisten nahmen mit dem Chaos Computerclub die Testversionen der Basis-Lesegeräte unter die Lupe. Das Ergebnis: Für Betrüger sei es problemlos möglich, geheime Daten abzufangen – inklusive PIN. So steht es auf tagesschau.de.

Die Lesegeräte sind notwendig, wenn der neue Perso unter anderem zur Adressverifikation, zum Altersnachweis und als elektronische Signatur eingesetzt wird. Mehr zum Thema gibt es heute Abend in Plusminus ab 21.50 Uhr im Ersten.

Wo gibt’s mehr Infos zum neuen?

Foto: ©istockphoto.com | Palto

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Payment Service Provider: gut fürs Online-Geschäft

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Einen Payment Service Provider fürs Online-Geschäft beauftragen: Ja, nein, vielleicht? Was hat ein Händler für Vorteile, wenn er einen Payment Service Provider engagiert? Thomas Krabichler vom Forschungs- und Beratungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg führt auf t3n.de drei gute Gründe dafür auf.

Welche Vorteile bringt ein Payment Service Provider?

Ein Payment Service Provider bindet einen Online-Shop an Zahlungsdienstleister wie Banken oder Kreditkarten-Acquirer an. Der Händler profitiert davon. Kurz zusammengefasst:

  1. Der Aufwand für Integration und Abwicklung unterschiedlicher Zahlungsarten sinkt deutlich.
  2. Kreditkartenunternehmen stellen Sicherheitsanforderungen an die Händler. Der Payment Service Provider entlastet die Kaufleute davon (PCI-Zertifizierung).
  3. Ein Payment Service Provider bietet zum Beispiel Dienstleistungen wie Risikomanagement und Mahnwesen an, die der Händler nutzen kann.

Warum zahlen sich viele Bezahlarten aus?

Für erfolgreiches Verkaufen im Internet sind eine Vielfalt an Bezahlarten und eine reibungslose Zahlungsabwicklung wichtig – Kaufabbrüche werden vermieden. Denn der Kunde bestellt dort, wo er so bezahlen kann, wie er möchte. Das belegen verschiedene Untersuchungen, zum Beispiel von ibi research.

Was bewirkt ein Payment Service Provider insgesamt?

Der technische Dienstleister entlastet den Händler in puncto E-Payment – und so gewinnt er Zeit für andere Aufgaben.

Mehr Infos?

Foto: ©istockphoto.com | Vladmax

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